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Bitte um Beachtung auf Grund der aktuellen Corona Verordnung: Erforderliche Hygienestandards: Betriebe und Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvor-richtungen vorhanden sind (§ 4 Abs. 5 CoronaVO). |